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Marktwächter Finanzen nimmt Vermögensanlagen in die Mangel

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Fehlende Warnhinweise, schwammige Formulierungen bei der Beschreibung von Anlageobjekt und Prognosen, Mängel bei der Darstellung der Kosten: Das sind die Ergebnisse einer Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hessen zur Transparenz von Vermögensanlagen. In mehr als der Hälfte der untersuchten Fälle informierten Anbieter zudem nicht, in welche Anlageobjekte Verbraucher genau ihr Geld investierten, da es sich um Blindpools handelte.

Die Verbraucherzentralen sehen Vermögensanlagen in Form von Beteiligungen, Nachrangdarlehen oder Direktinvestments grundsätzlich als problematisch an. Sie bergen Risiken bis zum Totalverlust. „Dieses Segment ist aus Verbrauchersicht grundsätzlich problematisch. Verbraucher können Chancen und Risiken wegen der häufig komplexen rechtlichen Ausgestaltung schwer abschätzen“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter „Grauer Kapitalmarkt“ beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen. „Sie sind deshalb erst recht auf zuverlässige und transparente Informationen durch die Anbieter angewiesen.“

Die Marktwächter-Experten prüften deshalb Werbung und Unterlagen von 36 Vermögensanlagen, die im Herbst 2018 öffentlich angeboten wurden. Die Kriterien wurden auf Basis gesetzlicher Vorgaben (Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) und Kommentierungen) von den Marktwächter-Experten entwickelt.

In mehr als zwei Drittel der Fälle (26 von 36) beschrieben die Anbieter die Anlageobjekte nicht angemessen. Anhand der Angaben im dreiseitigen Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) wurde nicht klar, worin genau Verbraucher ihr Geld investierten. Als Kriterien für eine transparente Darstellung prüften die Verbraucherschützer hier zum Beispiel bei Containern Angaben zu Alter, Größe und Vermietungsstatus, bei Infrastrukturprojekten Informationen zu Umfang, Lage und Leistung, bei Projekten mit regenerativen Energien Informationen zur Anbindung dieser Anlagen an Netze.

Mit 21 Angeboten dominierten Blindpools oder Semi-Blindpools die Stichprobe. „Man wird wenigstens erwarten dürfen, dass Blindpool draufsteht, wenn Blindpool drin ist – aber nicht einmal das ist immer der Fall“, kritisiert Brandes. Wird eine Vermögensanlage in Form eines Blindpools angeboten, muss sich der Anbieter noch nicht verbindlich festlegen, in welche Anlageobjekte er die eingesammelten Gelder im Einzelnen investieren will. Von den 21 untersuchten Blindpools erfüllten sechzehn die Transparenzkriterien der Verbraucherschützer nicht.

Neun der 36 untersuchten Anbieter setzten die gesetzlichen Vorgaben zur transparenten Darstellung von Kosten und Provisionen nur unzureichend um. Das ist vor allem deshalb ein Problem, weil hierfür erhebliche Summen zusammenkommen können: In sieben Fällen betrugen die Provisionen zehn bis 15 Prozent und in sechs Fällen sogar mehr als 15 Prozent. Der höchste Wert lag bei 31 Prozent. „Bei derart hohen Provisionen, die ja nur ein Teil der Gesamtkosten sind, dürften sich solche Investments nicht mehr lohnen. Das müssen Verbraucher rechtzeitig erkennen können, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Auch die Gesamtkosten können Verbraucher kaum erkennen, selbst wenn die gesetzlichen Vorgaben formal erfüllt sind“, meint Brandes.

Nicht nachvollziehbar fanden die Marktwächter-Experten in vielen Fällen auch die Prognosedarstellung. Dort sollen Anbieter im Prospekt Aussagen dazu machen, wie sich unterschiedliche Marktentwicklungen auf die Auszahlungen auswirken, die Verbraucher erwarten können. 26 der 36 untersuchten Vermögensanlagen waren entsprechend dieser Kriterien nicht transparent beschrieben.

Werbung für Vermögensanlagen muss der Anbieter laut Gesetz mit einem deutlich hervorgehobenen allgemeinen Hinweis versehen, dass die Anlagen zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Von den untersuchten Vermögensanlagen prüften die Marktwächter-Experten die 34 Anbieter, die ihre Produkte auf der eigenen Homepage bewarben und für die diese Angaben verpflichtend waren. Der allgemeine Risikohinweis war zwar in 29 Fällen vorhanden – davon jedoch bei 13 Anbietern nicht deutlich hervorgehoben.

Die Informationen zu den untersuchten Vermögensanlagen (VIB, Prospekt und Werbung) boten interessierten Verbrauchern insgesamt überwiegend nicht die Möglichkeit, sich angemessen, also mit Blick auf eine bewusste Anlageentscheidung zu informieren, resümieren die Marktwächter der Verbraucherzentrale Hessen.

„Wenn Anbieter verpflichtende Angaben zu Risiken in grauem Text vor hellgrauem Hintergrund darstellen oder Kosten im Fließtext verschwinden lassen, drängt sich uns der Verdacht auf, dass Verbraucher die Hinweise überlesen sollen“, meint Brandes. „Anbieter müssen die gesetzlichen Vorgaben konsequent einhalten. Dazu gehört neben den verpflichtenden deutlichen Warnhinweisen auch, dass sie in den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten alle wichtigen Informationen klar und verständlich darlegen. Ein Verbraucher muss wissen, in was er investiert, wenn er das dreiseitige Infoblatt gelesen hat.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Marktwächter

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