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Banken müssen beim Kontowechsel helfen

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Einen solchen Service haben einige Banken und Sparkassen schon freiwillig angeboten. Das Zahlungskontengesetz hat das inzwischen zum Standard gemacht.

Welche Institute und welche Kontoarten fallen unter das Gesetz?

Alle Institute, die auf dem Markt Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, müssen beim Wechsel helfen. Dies gilt also zum Beispiel für Sparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken und auch reine Onlinebanken. Was der Gesetzgeber Zahlungskonto nennt, werden Sie unter dem Namen Girokonto kennen. Es ist dabei egal, ob Sie Ihres bei einer Filialbank oder als reines Online-Konto führen.

Beide Banken müssen außerdem in Deutschland ansässig sein. Und die Konten müssen sie beide in derselben Währung führen.

Auch Verbraucher, die kein Onlinebanking machen wollen, können wechseln. Die Banken müssen die Kontowechselhilfe für alle Girokonten – also auch nicht online geführte – anbieten. Bleiben Sie hartnäckig, wenn der Bankmitarbeiter Ihnen die Wechselhilfe verweigert. Informieren Sie in solchen Fällen auch die Verbraucherzentralen.

Wie Sie den Wechsel starten

Sie können den Wechsel komplett von der neuen Bank aus steuern. Eröffnen Sie dort ein neues Konto und ermächtigen Sie die Banken mit dem entsprechenden Formular zur Kontowechselhilfe. Das funktioniert per Formular in der Filiale oder per Online-Banking-Portal. Die neue Bank muss dann binnen zwei Geschäftstagen bei der alten Bank Folgendes einfordern:

  • eine Liste der bestehenden Daueraufträge und der vorhandenen Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten
  • eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten

Die alte Bank muss dann:

  • die angeforderten Informationen binnen fünf Geschäftstagen zur neuen Bank und zu Ihnen schicken
  • Lastschriften und eingehende Überweisungen ab einem von Ihnen bestimmten Datum nicht mehr akzeptieren und die Personen und Unternehmen, die von Ihrem Konto Geld abheben oder welches darauf einzahlen wollen, informieren, warum das nicht mehr geht
  • Daueraufträge ab einem von Ihnen gewünschten Datum nicht mehr ausführen
  • restliches Guthaben auf Ihrem Konto zu einem von Ihnen gewünschten Datum aufs neue Konto überweisen
  • das Konto zum von Ihnen gewünschten Datum schließen

Service bislang wenig genutzt

Die gesetzliche Kontowechselhilfe ist auch nach einem Jahr offenbar noch nicht sehr bekannt – und das Thema bleibt so kompliziert, dass nur wenige Verbraucher ihre Bank wechseln. Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktwächters Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen kennen 61 Prozent der Befragten die gesetzliche Kontowechselhilfe nicht. Nur zwei Prozent der Befragten haben im vergangenen Jahr ihr Konto gewechselt. Und auch von den Wechslern hat nur ein Bruchteil die gesetzliche Hilfe genutzt.

Dabei wird das Thema immer wichtiger: Zahlreiche Banken und Sparkassen drehen an der Gebührenschraube. Die Stiftung Warentest hat unter 245 Kontomodellen von 110 Geldinstituten gerade noch 23 Gratiskonten gefunden. Modellkunden der Stiftung kommen, je nach Konto, auf bis zu 250 Euro jährliche Kosten. Mit einem Wechsel kann sich also viel Geld sparen lassen.

Wie schnell ist ein neues Konto einsatzbereit?

Ihre neue Bank muss schnell reagieren, sobald sie von der alten Bank diese Informationen erhalten hat. Fünf Geschäftstage später muss die neue Bank:

  • Die gewünschten Daueraufträge eingerichtet haben (Sie können sie auf der Liste der alten Bank ankreuzen)
  • Lastschriften akzeptieren
  • Einzahlern wie Ihrem Arbeitgeber das neue Konto genannt und eine Kopie der Ermächtigung geschickt haben.

Sollte die neue Bank dafür noch nicht alle Informationen haben (zum Beispiel Postanschriften), muss sie sie rechtzeitig bei Ihnen oder der ursprünglichen Bank nachfordern. Gleiches gilt für Lastschriften von Ihrem alten Konto: Geldempfänger müssen ebenfalls informiert und mit einer Kopie der Ermächtigung versorgt werden.

Statt der Bank diesen Schriftverkehr zu überlassen, können Sie bei ihr ein Musterschreiben verlangen und Einzahler und Geldempfänger damit selbst informieren.

Banken kontrollieren

Die Stiftung Warentest hat die Kontowechselhilfe dreier Banken getestet: Ganz ohne Holpern funktionierte der Wechsel nicht (Finanztest 06/2017). Tipp:

  • Planen Sie kleinere Probleme beim Kontowechsel ein. Lassen Sie das alte und neue Konto daher besser einige Zeit parallel laufen.
  • Prüfen Sie die Liste mit den Buchungen (Überweisungen / Lastschriften / Daueraufträge) und korrigieren bzw. streichen Sie gegebenenfalls.

Was, wenn eine der Banken sich sperrt?

Zuständig für Beschwerden ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese kann bei Pflichtverstößen Bußgelder gegen die Banken verhängen. Eine Kopie der Beschwerde können Sie auch an die Verbraucherzentralen senden.

Kunden können sich auch an den Ombudsmann der jeweiligen Bank wenden. Nähere Informationen zum Ombudsmannverfahren geben wir in einem eigenen Beitrag.

Was darf dieser Service kosten?

Entgelte dürfen beide Banken für den gesamten Service nur erheben, wenn Sie das mit Ihnen vereinbart haben. Die Entgelte, fordert das Gesetz, müssen angemessen und an tatsächlichen Kosten orientiert sein. Was das konkret bedeutet, wird sich erst noch zeigen müssen – zum Beispiel durch Urteile. Sollten Sie die Entgelte Ihrer Bank für zu hoch halten, wenden Sie sich ruhig an die Verbraucherzentrale.

Personenbezogene Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften müssen kostenlos zugänglich sein, ebenso die Informationen und Listen zu Daueraufträgen, Lastschriftmandaten und eingehenden Überweisungen sowie die Schließung des alten Kontos.

Was gilt bei einem Wechsel ins europäische Ausland?

Wollen Sie zu anderen europäischen Banken wechseln, muss die alte Bank in Deutschland kooperieren. Sie muss Ihnen aktuelle Daueraufträge und Lastschriftmandate nennen sowie die eigenen Überweisungen aus den vergangenen 13 Monaten auflisten.

Damit fällt es bei der neuen Bank leichter, entsprechende Aufträge zu erteilen. Eine neue Bank im europäischen Ausland unterliegt dann allerdings nicht der hiesigen Pflicht, Ihnen dabei zu helfen.

Regelung ist ein Teil des Gesetzes zum Basiskonto

Die Umzugsregelung steht im Gesetz, das seit 19. Juni 2016 auch einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto garantiert. Seitdem kann jeder Verbraucher in Deutschland ein solches Konto bei Banken und Sparkassen einrichten. Was ein Basiskonto ist, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Muss ich die Kontowechselhilfe nutzen?

Verbraucher können den Girokontowechsel selbstverständlich auch ohne Unterstützung der Banken vollziehen. Dies ist letztlich gar nicht schwierig, sondern erfordert nur ein wenig Fleißarbeit. Insbesondere muss eine Liste erstellt werden, welche regelmäßigen Zahlungseingänge und -ausgänge auf das neue Konto umziehen sollen. Dabei helfen insbesondere die Kontoauszüge des letzten Jahres. Hier bieten wir Ihnen weitere Tipps, Checklisten und Musterbriefe für den Kontowechsel. Sicherlich auch für Verbraucher, die die Kontowechselhilfe nutzen wollen, eine spannende Lektüre.

Einige Banken bieten – neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kontowechselhilfe – auch einen freiwilligen Service, mit dem sie den Kunden unterstützen.

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von factum
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