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Corona-Pandemie: Antworten auf wichtige Alltagsfragen für Verbraucher

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Die Ausbreitung des Coronavirus und der von ihm ausgelösten Lungenkrankheit COVID-19 stellt den Verbraucheralltag an vielen Stellen auf den Kopf. Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen, finden Sie hier. Gleichzeitig bitten wir Sie um einen besonnenen und verantwortungsvollen Umgang miteinander. Nutzen Sie Ihre Rechte als Verbraucher, aber führen Sie sich auch vor Augen, dass die Corona-Krise gerade für kleine Firmen oder Kulturschaffende existenzbedrohend sein kann.

> Fragen zu HAUSHALT UND FAMILIE <


Ausgangssperren / Kontaktsperren: Wofür darf ich jetzt noch nach draußen?

Hier müssen derzeit zwei verschiedene Maßnahmen unterschieden werden: Eine „Kontaktsperre“ gibt es seit 22. März in ganz Deutschland. Weitreichender sind „Ausgangssperren“, die es in einzelnen, besonders betroffenen Städten geben kann, und die teils schärfere Einschnitte bedeuten.

Die Bundesregierung hat am 22. März mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer eine so genannte „Kontaktsperre“ für ganz Deutschland beschlossen. Danach gilt nun vorerst für 14 Tage:

  1. Sie dürfen mit Personen das Haus verlassen, die mit Ihnen im selben Haushalt wohnen.
  2. Sie dürfen sich draußen mit maximal einer anderen Person zu zweit treffen, die nicht mit Ihnen im selben Haushalt wohnt.
  3. Zu allen anderen Personen sollen Sie draußen möglichst mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr sind dennoch möglich.
  4. Joggingrunden, Spielen mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge – also individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft – sind weiterhin erlaubt. Auch der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt erlaubt, ebenso Einkäufe, Arztbesuche zu nötigen Terminen und Prüfungen sowie Hilfe für andere.
  5. Geschlossen sind nun bundesweit Restaurants (wobei die Mitnahme von Speisen sowie Lieferdienste weiterhin erlaubt sind). Ebenfalls zu bleiben müssen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (z.B. Friseure) – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.
In Bayern gibt es etwas weitreichendere Ausgangsbeschränkungen. Diese gelten auch weiter trotz der Einigung von Bund und Ländern auf ein Kontaktverbot. Einen Überblick über die bayerischen Regelungen finden Sie hier. In Nordrhein-Westfalen gelten die Regelungen zu den Kontaktsperren vorerst bis zum 19. April.

Daneben kann es in einzelnen Kommunen Ausgangssperren als schärfere Maßnahme geben. Einige Städte verhängen solche Ausgangssperren unabhängig von den bundesweiten Regelungen bzw. denjenigen in ihren Bundesländern. Wie weit diese Ausgangssperren gehen, ist unterschiedlich. Manchmal dürfen Sie auch einzeln oder mit wenigen weiteren Personen rausgehen.

Sie müssen aber auch bei Ausgangssperren keine Angst haben, jetzt nicht mehr an Lebensmittel zu kommen:

  1. Sie dürfen auf Wochenmärkten und in Supermärkten einkaufen. Auch Tankstellen sind offen.
  2. Je nach Stadt kommen weitere Ausnahmen hinzu, z.B. für Bau- und Gartenbaumärkte.
  3. Zur Arbeit dürfen Sie mit einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach, auch wenn in Ihrer Gemeinde noch keine Ausgangssperre verhängt wurde.
  4. Arzttermine dürfen Sie wahrnehmen.
  5. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, falls Sie eine Ausnahmegenehmigung in einem besonderen Fall erhalten wollen.

Juristisch handelt es sich bei der Ausgangssperre um eine so genannte „Allgemeinverfügung“. Diese werden zum Beispiel durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinden bekanntgegeben. Sie erfahren von einer Ausgangssperre auch auf der Webseite Ihrer Stadt, meist schon auf der Startseite. Wann genau sie wirksam wird, steht in der jeweiligen Allgemeinverfügung.

Wenn Sie sich nicht an Kontaktsperren / Ausgangssperre halten, müssen Sie mit der Verhängung von Bußgeldern rechnen – etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gestaffelt bis zu 25.000 Euro!


Welcher Vorrat an Lebensmitteln ist sinnvoll?

Auch wenn die Supermarktregale bei manchen Waren zeitweise leer sind: Es besteht keine Versorgungskrise! Die Versorgung mit Lebensmitteln ist weiterhin gesichert. Jeder kann mit Solidarität und verantwortungsvollem Einkaufsverhalten zum besonnenen Umgang mit der Infektionskrankheit beitragen. Hamsterkäufe führen hingegen zu Lieferengpässen, die sonst nicht auftreten würden.In einigen Städten sind Hamsterkäufe sogar verboten. In Frankfurt und Düsseldorf zum Beispiel dürfen Supermärkte und Läden ihre Ware nur noch in „Haushaltsüblichen Mengen“ verkaufen. Es ist nicht genau definiert, wie viel das ist. Halten Sie im Supermarkt Ausschau nach solchen Hinweisen zur Einschränkung.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät – unabhängig von der Verbreitung des Coronavirus – seit vielen Jahren dazu, sich für den Notfall einen überschaubaren Vorrat an Lebensmitteln sowie eine eigene Hausapotheke anzulegen. Hierzu veröffentlicht das BBK regelmäßig den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“. Hier finden Sie, welche Lebensmittel Sie zum Selbstschutz vor diversen Krisen stets vorrätig halten sollten.

Das BBK empfiehlt einen Vorrat für 10 Tage mit folgenden Lebensmitteln pro Person:

  • Getränke (20 Liter)
  • Getreide, Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis (3,5 kg)
  • Gemüse, Hülsenfrüchte (4 kg)
  • Obst, Nüsse (2,5 kg)
  • Milch, Milchprodukte (2,6 kg)
  • Fisch, Fleisch, Eier bzw. Volleipulver (1,5 kg)
  • Fette, Öle (0,357 kg)

Diese Empfehlungen des BBK sind kein Aufruf zu Hamsterkäufen. Als Getränk eignet sich auch Leitungswasser besonders gut.

Den gesamten Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe können Sie hier abrufen.

Wichtig ist natürlich auch die richtige Lagerhaltung, damit die Lebensmittel nicht verderben. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier. Die richtige Lagerung von Obst und Gemüse erklärt unser Lagerungs-ABC.


Kann das Coronavirus über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände übertragen werden?

Derzeit gibt es keine nachgewiesenen Fälle, dass sich Menschen durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben.

Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren verunreinigt worden sind, sind durch Schmierinfektionen zwar denkbar. Da die Viren in der Umwelt aber nur eine geringe Stabilität haben, ist das nur für einen relativ kurzen Zeitraum wahrscheinlich.

Demnach ist es nach derzeitigem Wissensstand auch unwahrscheinlich, dass importierte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände wie Geschirr oder Besteck Quelle einer Infektion mit dem Virus sein könnten.

Dennoch sollte der Umgang mit Lebensmittel und Bedarfsgegenständen mit den allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und der Einhaltung der Hygieneregeln bei der Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln erfolgen. Ein Erhitzen der Lebensmittel verringert zusätzlich das Infektionsrisiko, da die Coronaviren hitzeempfindlich sind.

Mehr Informationen dazu gibt es beim Bundesinstitut für Risikobewertung.


Was ist von Tipps mit Hausmitteln gegen Corona aus Social-Media-Gruppen und dem Internet zu halten?

Zum Teil sind leider haarsträubende „Tipps“ gegen das aktuelle Coronavirus unterwegs. Was uns dabei bereits begegnet und definitiv Unsinn ist:

  • Reichlich heißes Wasser trinken? Nein. Hilft nicht. Heißes Wasser (mit mehr als 60 Grad Celsius) führt eher zu Verbrennungen in Mund und Speiseröhre, bevor es irgendeinen Virus im Magen-Darm-Trakt erreicht!
  • Aufgeschnittene Zwiebeln in der Wohnung verteilen? Nein. Zwiebeln saugen keine Bakterien und Viren aus der Luft! Zwiebeln und Knoblauch enthalten zwar Sulfide, die zu den sekundären Pflanzenstoffen gehören und sich positiv auf das Immunsystem auswirken können. Sie eignen sich jedoch am besten als regelmäßige Zutat beim Kochen.
  • Ist der Verzicht auf glutenhaltige Lebensmittel sinnvoll, da Gluten die Darmwände angeblich löchrig macht? Nein. Starke Behauptung, es fehlt der Beweis. Da die Darmschleimhäute mit den Schleimhäuten der oberen Atemwege in Verbindung stehen, würden diese ebenfalls geschwächt und anfälliger für Viren.
  • Morgens und abends je eine Teelöffel Kokosöl auf der Zunge zergehen lassen? Das soll „in Zeiten von Coronaviren den viruellen Belastungsdruck deckeln“. Nein, hilft nicht!
  • Helfen Thymian- und Salbei-Tees – traditionelle Pflanzenarzneimittel bei Erkältung? Nein. Eine Infektion mit dem Coronavirus ist keine Erkältung. Die Tees dienen der Linderung von Erkältungsbeschwerden und eignen sich nicht zur Vorsorge.
  • Trägt gekochter Ingwer auf leeren Magen gegessen dazu bei, die COVID-19-Erkrankung zu heilen? Nein. Dieser Behauptung hat schon Anfang des Jahres die Weltgesundheitsorganisation (WHO) widersprochen.

Was derzeit wirklich hilft: Achten Sie bei Empfehlungen auf den Absender und klopfen Sie diese mit gesunden Menschenverstand ab. Die offiziell verkündeten Hygienevorschriften – wie Distanz und Abstand zueinander halten, regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Seife und solo Sonne tanken bei einem Spaziergang, auf dem Balkon oder am geöffneten Fenster – sind einfache, aber wirksame, wenn nicht gar derzeit wirklich lebensrettende Tipps, um das schlimme Virus abzuwehren. 

Mehr Informationen dazu, wie Nahrungsergänzungsmittel als Schutz oder Helfer bei der Corona-Pandemie im Netz beschrieben werden, lesen Sie in unserem separaten Artikel. Generell gilt: Niemand sollte Maßnahmen aufgrund von Gerüchten ergreifen, sondern Informationen aus den Netz besser bei seriösen Quellen überprüfen!


Helfen Nahrungsergänzungsmittel gegen das Coronavirus?

Da es zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung bislang noch keine Arzneimittel oder Schutzimpfungen gibt, erwecken einige Anbieter den Eindruck, es gebe eine Präventionsmöglichkeit durch Nahrungsergänzungsmittel. Es gibt jedoch keine Nahrungsergänzungsmittel, die eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) verhindern können. Nahrungsergänzungsmittel dienen grundsätzlich nicht der Behandlung von Erkrankungen.

Mehr Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung finden Sie hier in einem eigenen Beitrag.


Was gehört in die Hausapotheke?

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz empfiehlt – ebenfalls unabhängig von der derzeitigen Situation – folgende Präparate in der Hausapotheke zu haben:

  • persönliche, vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen
  • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand
  • Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Hautdesinfektionsmittel
  • Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (Mull-Kompresse, Verbandschere, Pflaster, Binden, Dreieckstuch)

Die Hausapotheke sollte in einem abschließbaren Schrank oder Fach für Kinder nicht zugänglich aufbewahrt werden.


Weshalb ist regelmäßiges Händewaschen mit Seife sinnvoll?

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist regelmäßiges und gründliches Händewaschen das A und O.

Hierzu eignet sich feste Seife oder Flüssigseife. Seife greift die Hülle der Viren effektiv an – doch hierfür braucht die Seife eine gewisse Zeit zum Einwirken. Zudem ist es notwendig, dass alle Stellen der Hände (auch der Handrücken, die Innenseiten der Daumen und zwischen den Fingern) gründlich eingeseift werden. Das braucht mindestens 20 Sekunden. Mit Hilfe dieser gründlichen Prozedur kann die Seife selbst kleine Hautfalten erreichen.


Häufiges Händewaschen: Die richtige Handcreme finden

So mancher macht derzeit durch häufiges Händewaschen mit trockenen oder sogar rissigen Händen Bekanntschaft. Wer hier problematische Inhaltsstoffe vermeiden möchte, kann auf Handcremes mit Naturkosmetiksiegel (z.B. BDIH oder NATRUE) achten, die u.a. keine Mineralöle, glättende Silikone oder synthetische Duftstoffe enthalten. Zudem helfen manche Siegel, tierversuchsfreie oder vegane Kosmetik zu erkennen, Allergiker wiederum können auf reine Pflanzenöle oder Sheabutter bzw. unparfümierte Handcremes zurückgreifen. Und selbst ein einfacher Tropfen pflanzliches Öl aus dem Küchenregal hilft bereits gegen trockene Hände.


Sind Desinfektionsmittel im Haushalt nötig?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht für gesunde Menschen derzeit keine Notwendigkeit im Alltag Desinfektionsmittel einzusetzen. Normale, haushaltsübliche Reinigungsmittel reichen in einem Haushalt ohne Corona-Infizierte aus.

Generell ist es in einem Haushalt mit gesunden Personen sinnvoll, die Stellen, die häufig von allen angefasst werden – etwa Türgriffe und Lichtschalter – häufiger mit Allzweckeiniger, Seife oder Spülmittel und Wasser zu reinigen.

Falls ein Infizierter unter Quarantäne im Haushalt lebt, müssen Sie gesonderte Anweisungen des Arztes oder des Gesundheitsamtes beachten. Mehr Informationen finden Sie auch beim Robert Koch-Institut.

Desinfektionsmittel selbst herzustellen, ist nicht ratsam. Denn für wirksame Rezepturen braucht man Rohstoffe, die derzeit knapp sind. Die Apothekerkammer Berlin warnt ausdrücklich vor einer privaten Herstellung von Desinfektionsmitteln, weil dabei Brandgefahr besteht.


Toilettenpapier ausverkauft – Welche alternativen Haushaltspapiere dürfen ins Klo?

Unnötige Hamsterkäufe führen derzeit immer wieder zu Engpässen bei Toilettenpapier. Doch wer jetzt zu Alternativen wie Küchenrollen, Tempos, Feucht- und Kosmetiktüchern oder Zeitungspapier greifen will und diese über das stille Örtchen entsorgt, riskiert, dass die Rohre verstopfen.

Wichtig ist: Nur das normale, trockene Toilettenpapier darf ins Klo. Alle anderen Haushaltspapiere müssen nach Gebrauch in eine Tüte und dann über die Mülltonne entsorgt werden. Denn: Die im Vergleich zu dünnem Toilettenpapier sehr dicken und festen Papiere lösen sich im Wasser nicht auf, sondern verstopfen die Rohre.

Feuchttücher enthalten neben Papier zudem häufig auch Kunstfasern, die nicht ins Abwasser gelangen sollten. Steigen jetzt viele Nutzer auf den Gebrauch anderer Reinigungspapiere um, weil sie kein dünnes Klo-Papier mehr im Supermarkt bekommen, drohen die WCs überzulaufen. Besonders problematisch wird es, wenn die Feuchttücher in eine Abwasserpumpe gelangen, die auf dem Weg zur Kläranlage mehrmals in der Öffentlichen Kanalisation eingebaut sind. Dort bilden sich daraus lange, zähe und regelrecht verfilzte Stränge.

Im schlimmsten Fall muss dann ein Fachmann ran, um den Abfluss wieder freizulegen. Zudem können auch die Pumpen im Abwassernetz verstopfen und müssen kostenintensiv gereinigt werden. Fällt ein Pumpwerk aus, kann sich das Abwasser bis in die privaten Keller zurückstauen. Gerade in der allgemein angespannten Lage können Sie mit verantwortungsvollem Handeln dazu beitragen, solch einen Abpump- und Reinigungsaufwand zu vermeiden. So verhindern Sie auch zusätzliche Kosten.


Was müssen Mütter beim Stillen ihrer Kinder und im Umgang mit Muttermilch beachten?

Das Stillen wird weiterhin empfohlen. Die Nationale Stillkommission teilt in einer Stellungnahme vom 11. März 2020 mit: In Muttermilch von infizierten Frauen wurden bisher keine Erreger von COVID-19 nachgewiesen, wenn auch die Untersuchungen sich noch auf eine sehr kleine Fallzahl beziehen. Daher gibt es aktuell keine wissenschaftlichen Belege, dass COVID-19 über die Muttermilch übertragen werden kann.

Hauptrisikofaktor für eine Übertragung beim Stillen ist der enge Hautkontakt. Die Vorteile des Stillens überwiegen, so dass das Stillen unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen empfohlen wird. Infizierte Mütter oder Verdachtsfälle sollten beim Stillen besonders auf Hygienemaßnahmen achten.

Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) empfehlen für stillende Mütter, um eine Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion zu verhindern:

  • Waschen Sie Ihre Hände ausreichend lang, bevor Sie Ihr Baby, die Milchpumpe oder die Flasche berühren.
  • Tragen Sie eine Gesichtsmaske zum Füttern an der Brust.
  • Befolgen Sie nach jedem Gebrauch die Empfehlungen zur Pumpenreinigung.
  • Wenn Sie Ihr Baby mit Milchnahrung oder Milch füttern möchten, wird empfohlen, die Sterilisationsrichtlinien strikt einzuhalten.
  • Wenn Sie im Krankenhaus Muttermilch abpumpen, sollte eine spezielle Pumpe verwendet werden.

Weitere Informationen für schwangere Frauen und ihre Familien finden Sie beim Max Rubner-Institut sowie bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.


Können sich Haustiere mit dem Coronavirus anstecken?

Bisher gibt es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine epidemiologisch relevante Infektion von Haustieren durch infizierte Personen, schreibt das Friedrich-Loeffler-Institut.

Sollten Sie erkrankt sein, können Sie im Kontakt mit Ihrem Haustier dennoch darauf achten, die Virus-Last möglichst gering zu halten. Das Institut gibt den Hinweis, gerade beim Kontakt zu Ihren Haustieren insbesondere auf Hygiene zu achten, möglichst engen Kontakt zu vermeiden, die Tiere nicht anzuhusten oder anzuniesen und sich von den Tieren nicht durchs Gesicht lecken zu lassen.

Wer am Coronavirus erkrankt und deshalb in Quarantäne ist, sollte für Hunde außerdem jemanden suchen, der nicht im selben Haushalt wohnt. Diese möglichst junge und gesunde Person kann das Gassigehen übernehmen. Am besten bringt derjenige eine eigene Hundeleine mit und wäscht sich nach dem Gassigehen die Hände. Ansteckungsgefahr geht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vom Tier, sondern vom möglicherweise kranken Besitzer aus.


Lohnt es sich auch derzeit, auf Mülltrennung zu achten?

Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Notwendigkeit einer sauberen Mülltrennung fürs Sammeln und Verwerten wichtiger Wertstoffe nicht außer Kraft gesetzt, selbst wenn die Entgegennahme in den Recyclinghöfen oder der Abtransport durch den Sperrmülldienst aktuell etwas anders funktioniert als sonst. Einige Kommunen haben derzeit ihre Wertstoffhöfe zu besonderen Zeiten geöffnet und bieten der Situation angepasste Annahmeverfahren für Abfälle an. Und auch wenn alles überquillt, den Müll einfach in die Restmülltonne zu werfen oder an die Straße zu stellen, ist keine gute Idee. Wer Müll, ohne dass er als Sperrmüll angemeldet ist, an den Straßenrand stellt, oder Grünschnitt einfach in der Landschaft entsorgt, riskiert ein Bußgeld.

Ausführliche Infos, welche Abfälle und Reste wo hinein- oder hingehören, finden Sie in auf dieser Seite.


 

> Fragen zu GESUNDHEIT UND PFLEGE <


Müssen Termine für planbare Operationen verschoben werden?

Bundesweit sollen alle sogenannten „planbaren“ Operationen, Aufnahmen und Eingriffe verschoben werden, um die Krankenhäuser zu entlasten und Kapazitäten für Corona-Patienten freizuhalten. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Vor allem geht es darum, orthopädische Eingriffe an Knie oder Hüfte zu verschieben.

Die Entscheidung, ob ein Eingriff verschoben wird, muss im Einzelfall geprüft werden und medizinisch vertretbar sein. Das heißt: Mediziner müssen zu der Einschätzung kommen, dass Betroffene in den kommenden 2 Monaten ohne diese Versorgung auskommen können.

Patienten werden in der Regel von ihrem Arzt oder vom Krankenhaus über Änderungen an vorgesehenen OPs informiert. Die Krankenhäuser setzen diese Vorgabe bislang unterschiedlich um. Wer keine Informationen erhält, sollte sich bei seinem Arzt oder Krankenhaus telefonisch erkundigen.


Wie kann sich jeder vor dem Coronavirus schützen?

Bei der Corona-Vorsorge gelten ähnliche Tipps zur Vorbeugung wie bei der möglichen Ansteckung vor Grippe:

  • gründliches Hä

    Die Ausbreitung des Coronavirus und der von ihm ausgelösten Lungenkrankheit COVID-19 stellt den Verbraucheralltag an vielen Stellen auf den Kopf. Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen, finden Sie hier. Gleichzeitig bitten wir Sie um einen besonnenen und verantwortungsvollen Umgang miteinander. Nutzen Sie Ihre Rechte als Verbraucher, aber führen Sie sich auch vor Augen, dass die Corona-Krise gerade für kleine Firmen oder Kulturschaffende existenzbedrohend sein kann.

    > Fragen zu HAUSHALT UND FAMILIE <


    Ausgangssperren / Kontaktsperren: Wofür darf ich jetzt noch nach draußen?

    Hier müssen derzeit zwei verschiedene Maßnahmen unterschieden werden: Eine „Kontaktsperre“ gibt es seit 22. März in ganz Deutschland. Weitreichender sind „Ausgangssperren“, die es in einzelnen, besonders betroffenen Städten geben kann, und die teils schärfere Einschnitte bedeuten.

    Die Bundesregierung hat am 22. März mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer eine so genannte „Kontaktsperre“ für ganz Deutschland beschlossen. Danach gilt nun vorerst für 14 Tage:

    1. Sie dürfen mit Personen das Haus verlassen, die mit Ihnen im selben Haushalt wohnen.
    2. Sie dürfen sich draußen mit maximal einer anderen Person zu zweit treffen, die nicht mit Ihnen im selben Haushalt wohnt.
    3. Zu allen anderen Personen sollen Sie draußen möglichst mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr sind dennoch möglich.
    4. Joggingrunden, Spielen mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge – also individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft – sind weiterhin erlaubt. Auch der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt erlaubt, ebenso Einkäufe, Arztbesuche zu nötigen Terminen und Prüfungen sowie Hilfe für andere.
    5. Geschlossen sind nun bundesweit Restaurants (wobei die Mitnahme von Speisen sowie Lieferdienste weiterhin erlaubt sind). Ebenfalls zu bleiben müssen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (z.B. Friseure) – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.
    In Bayern gibt es etwas weitreichendere Ausgangsbeschränkungen. Diese gelten auch weiter trotz der Einigung von Bund und Ländern auf ein Kontaktverbot. Einen Überblick über die bayerischen Regelungen finden Sie hier. In Nordrhein-Westfalen gelten die Regelungen zu den Kontaktsperren vorerst bis zum 19. April.

    Daneben kann es in einzelnen Kommunen Ausgangssperren als schärfere Maßnahme geben. Einige Städte verhängen solche Ausgangssperren unabhängig von den bundesweiten Regelungen bzw. denjenigen in ihren Bundesländern. Wie weit diese Ausgangssperren gehen, ist unterschiedlich. Manchmal dürfen Sie auch einzeln oder mit wenigen weiteren Personen rausgehen.

    Sie müssen aber auch bei Ausgangssperren keine Angst haben, jetzt nicht mehr an Lebensmittel zu kommen:

    1. Sie dürfen auf Wochenmärkten und in Supermärkten einkaufen. Auch Tankstellen sind offen.
    2. Je nach Stadt kommen weitere Ausnahmen hinzu, z.B. für Bau- und Gartenbaumärkte.
    3. Zur Arbeit dürfen Sie mit einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach, auch wenn in Ihrer Gemeinde noch keine Ausgangssperre verhängt wurde.
    4. Arzttermine dürfen Sie wahrnehmen.
    5. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, falls Sie eine Ausnahmegenehmigung in einem besonderen Fall erhalten wollen.

    Juristisch handelt es sich bei der Ausgangssperre um eine so genannte „Allgemeinverfügung“. Diese werden zum Beispiel durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinden bekanntgegeben. Sie erfahren von einer Ausgangssperre auch auf der Webseite Ihrer Stadt, meist schon auf der Startseite. Wann genau sie wirksam wird, steht in der jeweiligen Allgemeinverfügung.

    Wenn Sie sich nicht an Kontaktsperren / Ausgangssperre halten, müssen Sie mit der Verhängung von Bußgeldern rechnen – etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gestaffelt bis zu 25.000 Euro!


    Welcher Vorrat an Lebensmitteln ist sinnvoll?

    Auch wenn die Supermarktregale bei manchen Waren zeitweise leer sind: Es besteht keine Versorgungskrise! Die Versorgung mit Lebensmitteln ist weiterhin gesichert. Jeder kann mit Solidarität und verantwortungsvollem Einkaufsverhalten zum besonnenen Umgang mit der Infektionskrankheit beitragen. Hamsterkäufe führen hingegen zu Lieferengpässen, die sonst nicht auftreten würden.In einigen Städten sind Hamsterkäufe sogar verboten. In Frankfurt und Düsseldorf zum Beispiel dürfen Supermärkte und Läden ihre Ware nur noch in „Haushaltsüblichen Mengen“ verkaufen. Es ist nicht genau definiert, wie viel das ist. Halten Sie im Supermarkt Ausschau nach solchen Hinweisen zur Einschränkung.

    Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät – unabhängig von der Verbreitung des Coronavirus – seit vielen Jahren dazu, sich für den Notfall einen überschaubaren Vorrat an Lebensmitteln sowie eine eigene Hausapotheke anzulegen. Hierzu veröffentlicht das BBK regelmäßig den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“. Hier finden Sie, welche Lebensmittel Sie zum Selbstschutz vor diversen Krisen stets vorrätig halten sollten.

    Das BBK empfiehlt einen Vorrat für 10 Tage mit folgenden Lebensmitteln pro Person:

    • Getränke (20 Liter)
    • Getreide, Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis (3,5 kg)
    • Gemüse, Hülsenfrüchte (4 kg)
    • Obst, Nüsse (2,5 kg)
    • Milch, Milchprodukte (2,6 kg)
    • Fisch, Fleisch, Eier bzw. Volleipulver (1,5 kg)
    • Fette, Öle (0,357 kg)

    Diese Empfehlungen des BBK sind kein Aufruf zu Hamsterkäufen. Als Getränk eignet sich auch Leitungswasser besonders gut.

    Den gesamten Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe können Sie hier abrufen.

    Wichtig ist natürlich auch die richtige Lagerhaltung, damit die Lebensmittel nicht verderben. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier. Die richtige Lagerung von Obst und Gemüse erklärt unser Lagerungs-ABC.


    Kann das Coronavirus über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände übertragen werden?

    Derzeit gibt es keine nachgewiesenen Fälle, dass sich Menschen durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben.

    Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren verunreinigt worden sind, sind durch Schmierinfektionen zwar denkbar. Da die Viren in der Umwelt aber nur eine geringe Stabilität haben, ist das nur für einen relativ kurzen Zeitraum wahrscheinlich.

    Demnach ist es nach derzeitigem Wissensstand auch unwahrscheinlich, dass importierte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände wie Geschirr oder Besteck Quelle einer Infektion mit dem Virus sein könnten.

    Dennoch sollte der Umgang mit Lebensmittel und Bedarfsgegenständen mit den allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und der Einhaltung der Hygieneregeln bei der Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln erfolgen. Ein Erhitzen der Lebensmittel verringert zusätzlich das Infektionsrisiko, da die Coronaviren hitzeempfindlich sind.

    Mehr Informationen dazu gibt es beim Bundesinstitut für Risikobewertung.


    Was ist von Tipps mit Hausmitteln gegen Corona aus Social-Media-Gruppen und dem Internet zu halten?

    Zum Teil sind leider haarsträubende „Tipps“ gegen das aktuelle Coronavirus unterwegs. Was uns dabei bereits begegnet und definitiv Unsinn ist:

    • Reichlich heißes Wasser trinken? Nein. Hilft nicht. Heißes Wasser (mit mehr als 60 Grad Celsius) führt eher zu Verbrennungen in Mund und Speiseröhre, bevor es irgendeinen Virus im Magen-Darm-Trakt erreicht!
    • Aufgeschnittene Zwiebeln in der Wohnung verteilen? Nein. Zwiebeln saugen keine Bakterien und Viren aus der Luft! Zwiebeln und Knoblauch enthalten zwar Sulfide, die zu den sekundären Pflanzenstoffen gehören und sich positiv auf das Immunsystem auswirken können. Sie eignen sich jedoch am besten als regelmäßige Zutat beim Kochen.
    • Ist der Verzicht auf glutenhaltige Lebensmittel sinnvoll, da Gluten die Darmwände angeblich löchrig macht? Nein. Starke Behauptung, es fehlt der Beweis. Da die Darmschleimhäute mit den Schleimhäuten der oberen Atemwege in Verbindung stehen, würden diese ebenfalls geschwächt und anfälliger für Viren.
    • Morgens und abends je eine Teelöffel Kokosöl auf der Zunge zergehen lassen? Das soll „in Zeiten von Coronaviren den viruellen Belastungsdruck deckeln“. Nein, hilft nicht!
    • Helfen Thymian- und Salbei-Tees – traditionelle Pflanzenarzneimittel bei Erkältung? Nein. Eine Infektion mit dem Coronavirus ist keine Erkältung. Die Tees dienen der Linderung von Erkältungsbeschwerden und eignen sich nicht zur Vorsorge.
    • Trägt gekochter Ingwer auf leeren Magen gegessen dazu bei, die COVID-19-Erkrankung zu heilen? Nein. Dieser Behauptung hat schon Anfang des Jahres die Weltgesundheitsorganisation (WHO) widersprochen.

    Was derzeit wirklich hilft: Achten Sie bei Empfehlungen auf den Absender und klopfen Sie diese mit gesunden Menschenverstand ab. Die offiziell verkündeten Hygienevorschriften – wie Distanz und Abstand zueinander halten, regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Seife und solo Sonne tanken bei einem Spaziergang, auf dem Balkon oder am geöffneten Fenster – sind einfache, aber wirksame, wenn nicht gar derzeit wirklich lebensrettende Tipps, um das schlimme Virus abzuwehren. 

    Mehr Informationen dazu, wie Nahrungsergänzungsmittel als Schutz oder Helfer bei der Corona-Pandemie im Netz beschrieben werden, lesen Sie in unserem separaten Artikel. Generell gilt: Niemand sollte Maßnahmen aufgrund von Gerüchten ergreifen, sondern Informationen aus den Netz besser bei seriösen Quellen überprüfen!


    Helfen Nahrungsergänzungsmittel gegen das Coronavirus?

    Da es zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung bislang noch keine Arzneimittel oder Schutzimpfungen gibt, erwecken einige Anbieter den Eindruck, es gebe eine Präventionsmöglichkeit durch Nahrungsergänzungsmittel. Es gibt jedoch keine Nahrungsergänzungsmittel, die eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) verhindern können. Nahrungsergänzungsmittel dienen grundsätzlich nicht der Behandlung von Erkrankungen.

    Mehr Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung finden Sie hier in einem eigenen Beitrag.


    Was gehört in die Hausapotheke?

    Das Bundesinstitut für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz empfiehlt – ebenfalls unabhängig von der derzeitigen Situation – folgende Präparate in der Hausapotheke zu haben:

    • persönliche, vom Arzt verschriebene Medikamente
    • Erkältungsmittel
    • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
    • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen
    • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand
    • Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
    • Fieberthermometer
    • Splitterpinzette
    • Hautdesinfektionsmittel
    • Wunddesinfektionsmittel
    • Verbandsmaterial (Mull-Kompresse, Verbandschere, Pflaster, Binden, Dreieckstuch)

    Die Hausapotheke sollte in einem abschließbaren Schrank oder Fach für Kinder nicht zugänglich aufbewahrt werden.


    Weshalb ist regelmäßiges Händewaschen mit Seife sinnvoll?

    Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist regelmäßiges und gründliches Händewaschen das A und O.

    Hierzu eignet sich feste Seife oder Flüssigseife. Seife greift die Hülle der Viren effektiv an – doch hierfür braucht die Seife eine gewisse Zeit zum Einwirken. Zudem ist es notwendig, dass alle Stellen der Hände (auch der Handrücken, die Innenseiten der Daumen und zwischen den Fingern) gründlich eingeseift werden. Das braucht mindestens 20 Sekunden. Mit Hilfe dieser gründlichen Prozedur kann die Seife selbst kleine Hautfalten erreichen.


    Häufiges Händewaschen: Die richtige Handcreme finden

    So mancher macht derzeit durch häufiges Händewaschen mit trockenen oder sogar rissigen Händen Bekanntschaft. Wer hier problematische Inhaltsstoffe vermeiden möchte, kann auf Handcremes mit Naturkosmetiksiegel (z.B. BDIH oder NATRUE) achten, die u.a. keine Mineralöle, glättende Silikone oder synthetische Duftstoffe enthalten. Zudem helfen manche Siegel, tierversuchsfreie oder vegane Kosmetik zu erkennen, Allergiker wiederum können auf reine Pflanzenöle oder Sheabutter bzw. unparfümierte Handcremes zurückgreifen. Und selbst ein einfacher Tropfen pflanzliches Öl aus dem Küchenregal hilft bereits gegen trockene Hände.


    Sind Desinfektionsmittel im Haushalt nötig?

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht für gesunde Menschen derzeit keine Notwendigkeit im Alltag Desinfektionsmittel einzusetzen. Normale, haushaltsübliche Reinigungsmittel reichen in einem Haushalt ohne Corona-Infizierte aus.

    Generell ist es in einem Haushalt mit gesunden Personen sinnvoll, die Stellen, die häufig von allen angefasst werden – etwa Türgriffe und Lichtschalter – häufiger mit Allzweckeiniger, Seife oder Spülmittel und Wasser zu reinigen.

    Falls ein Infizierter unter Quarantäne im Haushalt lebt, müssen Sie gesonderte Anweisungen des Arztes oder des Gesundheitsamtes beachten. Mehr Informationen finden Sie auch beim Robert Koch-Institut.

    Desinfektionsmittel selbst herzustellen, ist nicht ratsam. Denn für wirksame Rezepturen braucht man Rohstoffe, die derzeit knapp sind. Die Apothekerkammer Berlin warnt ausdrücklich vor einer privaten Herstellung von Desinfektionsmitteln, weil dabei Brandgefahr besteht.


    Toilettenpapier ausverkauft – Welche alternativen Haushaltspapiere dürfen ins Klo?

    Unnötige Hamsterkäufe führen derzeit immer wieder zu Engpässen bei Toilettenpapier. Doch wer jetzt zu Alternativen wie Küchenrollen, Tempos, Feucht- und Kosmetiktüchern oder Zeitungspapier greifen will und diese über das stille Örtchen entsorgt, riskiert, dass die Rohre verstopfen.

    Wichtig ist: Nur das normale, trockene Toilettenpapier darf ins Klo. Alle anderen Haushaltspapiere müssen nach Gebrauch in eine Tüte und dann über die Mülltonne entsorgt werden. Denn: Die im Vergleich zu dünnem Toilettenpapier sehr dicken und festen Papiere lösen sich im Wasser nicht auf, sondern verstopfen die Rohre.

    Feuchttücher enthalten neben Papier zudem häufig auch Kunstfasern, die nicht ins Abwasser gelangen sollten. Steigen jetzt viele Nutzer auf den Gebrauch anderer Reinigungspapiere um, weil sie kein dünnes Klo-Papier mehr im Supermarkt bekommen, drohen die WCs überzulaufen. Besonders problematisch wird es, wenn die Feuchttücher in eine Abwasserpumpe gelangen, die auf dem Weg zur Kläranlage mehrmals in der Öffentlichen Kanalisation eingebaut sind. Dort bilden sich daraus lange, zähe und regelrecht verfilzte Stränge.

    Im schlimmsten Fall muss dann ein Fachmann ran, um den Abfluss wieder freizulegen. Zudem können auch die Pumpen im Abwassernetz verstopfen und müssen kostenintensiv gereinigt werden. Fällt ein Pumpwerk aus, kann sich das Abwasser bis in die privaten Keller zurückstauen. Gerade in der allgemein angespannten Lage können Sie mit verantwortungsvollem Handeln dazu beitragen, solch einen Abpump- und Reinigungsaufwand zu vermeiden. So verhindern Sie auch zusätzliche Kosten.


    Was müssen Mütter beim Stillen ihrer Kinder und im Umgang mit Muttermilch beachten?

    Das Stillen wird weiterhin empfohlen. Die Nationale Stillkommission teilt in einer Stellungnahme vom 11. März 2020 mit: In Muttermilch von infizierten Frauen wurden bisher keine Erreger von COVID-19 nachgewiesen, wenn auch die Untersuchungen sich noch auf eine sehr kleine Fallzahl beziehen. Daher gibt es aktuell keine wissenschaftlichen Belege, dass COVID-19 über die Muttermilch übertragen werden kann.

    Hauptrisikofaktor für eine Übertragung beim Stillen ist der enge Hautkontakt. Die Vorteile des Stillens überwiegen, so dass das Stillen unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen empfohlen wird. Infizierte Mütter oder Verdachtsfälle sollten beim Stillen besonders auf Hygienemaßnahmen achten.

    Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) empfehlen für stillende Mütter, um eine Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion zu verhindern:

    • Waschen Sie Ihre Hände ausreichend lang, bevor Sie Ihr Baby, die Milchpumpe oder die Flasche berühren.
    • Tragen Sie eine Gesichtsmaske zum Füttern an der Brust.
    • Befolgen Sie nach jedem Gebrauch die Empfehlungen zur Pumpenreinigung.
    • Wenn Sie Ihr Baby mit Milchnahrung oder Milch füttern möchten, wird empfohlen, die Sterilisationsrichtlinien strikt einzuhalten.
    • Wenn Sie im Krankenhaus Muttermilch abpumpen, sollte eine spezielle Pumpe verwendet werden.

    Weitere Informationen für schwangere Frauen und ihre Familien finden Sie beim Max Rubner-Institut sowie bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.


    Können sich Haustiere mit dem Coronavirus anstecken?

    Bisher gibt es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine epidemiologisch relevante Infektion von Haustieren durch infizierte Personen, schreibt das Friedrich-Loeffler-Institut.

    Sollten Sie erkrankt sein, können Sie im Kontakt mit Ihrem Haustier dennoch darauf achten, die Virus-Last möglichst gering zu halten. Das Institut gibt den Hinweis, gerade beim Kontakt zu Ihren Haustieren insbesondere auf Hygiene zu achten, möglichst engen Kontakt zu vermeiden, die Tiere nicht anzuhusten oder anzuniesen und sich von den Tieren nicht durchs Gesicht lecken zu lassen.

    Wer am Coronavirus erkrankt und deshalb in Quarantäne ist, sollte für Hunde außerdem jemanden suchen, der nicht im selben Haushalt wohnt. Diese möglichst junge und gesunde Person kann das Gassigehen übernehmen. Am besten bringt derjenige eine eigene Hundeleine mit und wäscht sich nach dem Gassigehen die Hände. Ansteckungsgefahr geht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vom Tier, sondern vom möglicherweise kranken Besitzer aus.


    Lohnt es sich auch derzeit, auf Mülltrennung zu achten?

    Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Notwendigkeit einer sauberen Mülltrennung fürs Sammeln und Verwerten wichtiger Wertstoffe nicht außer Kraft gesetzt, selbst wenn die Entgegennahme in den Recyclinghöfen oder der Abtransport durch den Sperrmülldienst aktuell etwas anders funktioniert als sonst. Einige Kommunen haben derzeit ihre Wertstoffhöfe zu besonderen Zeiten geöffnet und bieten der Situation angepasste Annahmeverfahren für Abfälle an. Und auch wenn alles überquillt, den Müll einfach in die Restmülltonne zu werfen oder an die Straße zu stellen, ist keine gute Idee. Wer Müll, ohne dass er als Sperrmüll angemeldet ist, an den Straßenrand stellt, oder Grünschnitt einfach in der Landschaft entsorgt, riskiert ein Bußgeld.

    Ausführliche Infos, welche Abfälle und Reste wo hinein- oder hingehören, finden Sie in auf dieser Seite.


     

    > Fragen zu GESUNDHEIT UND PFLEGE <


    Müssen Termine für planbare Operationen verschoben werden?

    Bundesweit sollen alle sogenannten „planbaren“ Operationen, Aufnahmen und Eingriffe verschoben werden, um die Krankenhäuser zu entlasten und Kapazitäten für Corona-Patienten freizuhalten. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Vor allem geht es darum, orthopädische Eingriffe an Knie oder Hüfte zu verschieben.

    Die Entscheidung, ob ein Eingriff verschoben wird, muss im Einzelfall geprüft werden und medizinisch vertretbar sein. Das heißt: Mediziner müssen zu der Einschätzung kommen, dass Betroffene in den kommenden 2 Monaten ohne diese Versorgung auskommen können.

    Patienten werden in der Regel von ihrem Arzt oder vom Krankenhaus über Änderungen an vorgesehenen OPs informiert. Die Krankenhäuser setzen diese Vorgabe bislang unterschiedlich um. Wer keine Informationen erhält, sollte sich bei seinem Arzt oder Krankenhaus telefonisch erkundigen.


    Wie kann sich jeder vor dem Coronavirus schützen?

    Bei der Corona-Vorsorge gelten ähnliche Tipps zur Vorbeugung wie bei der möglichen Ansteckung vor Grippe:

    • gründliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden lang) mit Seife,
    • Husten und Niesen von Anderen abgewandt in die Armbeuge
    • sowie anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen.

    Zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen wird dringend empfohlen, alle Kontakte auf ein unerlässliches Mindestmaß zu beschränken, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

    Alle weiteren Informationen, wie Sie sich vor dem Coronavirus schützen können, wer sich testen lassen sollte und an wen Sie sich hierfür wenden können, erklären wir ausführlich in einem eigenen Beitrag.

    Weitere Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts finden Sie hier.


    Wer kann sich vom Arzt telefonisch krankschreiben lassen?

    Patienten mit leichten Atemwegs­erkrankungen können ab sofort eine Krank­schreibung über 14 Tage von ihrem Arzt auch telefonisch bekommen. Die Neuregelung gilt auch für Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden, bei denen ein Corona-Verdacht besteht.

    Die neue Regelung ist zunächst befristet bis zum 23. Juni. Auf diese Weise sollen Ärzte und Patienten während der Coronavirus-Krise entlastet werden.

    Tipp: Der Arzt kann erkrankten Patienten die Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) per Post schi­cken. Patienten müssen eventuell das Porto für die Zustellung selbst bezahlen. Solange es keine gesonderten Ausgangsbeschränkungen gibt, können Sie den Kranken­schein jedoch auch selbst in der Praxis abholen oder Dritte damit beauftragen.

    Die Krank­schreibungs­regelung gilt nur für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege – wie etwa eine milde Erkältung mit Schnupfen und Husten. Bei schweren Symptomen oder gar einem Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus sollten Sie mit Ihrem Arzt oder dem örtlichen Gesund­heits­amt Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzu­klären.

    ndewaschen (mindestens 20 Sekunden lang) mit Seife,

  • Husten und Niesen von Anderen abgewandt in die Armbeuge
  • sowie anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen.

Zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen wird dringend empfohlen, alle Kontakte auf ein unerlässliches Mindestmaß zu beschränken, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

Alle weiteren Informationen, wie Sie sich vor dem Coronavirus schützen können, wer sich testen lassen sollte und an wen Sie sich hierfür wenden können, erklären wir ausführlich in einem eigenen Beitrag.

Weitere Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts finden Sie hier.


Wer kann sich vom Arzt telefonisch krankschreiben lassen?

Patienten mit leichten Atemwegs­erkrankungen können ab sofort eine Krank­schreibung über 14 Tage von ihrem Arzt auch telefonisch bekommen. Die Neuregelung gilt auch für Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden, bei denen ein Corona-Verdacht besteht.

Die neue Regelung ist zunächst befristet bis zum 23. Juni. Auf diese Weise sollen Ärzte und Patienten während der Coronavirus-Krise entlastet werden.

Tipp: Der Arzt kann erkrankten Patienten die Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) per Post schi­cken. Patienten müssen eventuell das Porto für die Zustellung selbst bezahlen. Solange es keine gesonderten Ausgangsbeschränkungen gibt, können Sie den Kranken­schein jedoch auch selbst in der Praxis abholen oder Dritte damit beauftragen.

Die Krank­schreibungs­regelung gilt nur für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege – wie etwa eine milde Erkältung mit Schnupfen und Husten. Bei schweren Symptomen oder gar einem Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus sollten Sie mit Ihrem Arzt oder dem örtlichen Gesund­heits­amt Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzu­klären.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/coronapandemie-antworten-auf-wichtige-alltagsfragen-fuer-verbraucher-45691

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