ssqj-tec.com Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien & Anlagen

Betriebskostenabrechnung: Nachweis über Richtigkeit ist Vermietersache

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Im vorliegenden Fall hatten sich Mieter geweigert, eine Nachzahlung von 200 Euro für in der Betriebskostenabrechnung enthaltene Heizkosten zu leisten. Von 2013 auf 2014 erhöhten sich diese von 3.500 auf 3.900 Euro. Die Mieter erklärten diese Erhöhung für nicht plausibel und verlangten, die Ablesebelege aller Wohnungen einzusehen.

Nachdem Amts- und Landgericht der Zahlungsaufforderung zugestimmt hatten, gab der Bundesgerichtshof nun aktuell den Mietern recht. Bei einer Nachforderung von Betriebskosten liegt die Darlegungspflicht und Beweislast beim Vermieter. Solange die Einsicht in alle Belege verweigert wird, muss auch keine Nachzahlung geleistet werden.

Quelle: Immonewsfeed

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
ssqj-tec.com Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien & Anlagen

Archiv