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Finanzanlagenvermittlungsverordnung passiert Bundesrat

Die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist in Kraft getreten. Am 20. September 2019 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zur Änderung der FinVermV gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen wird eine Übergangsfrist von zehn Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden.

Ebase ernennt zwei Generalbevollmächtigte

Jürgen Keller (Leiter des Bereichs Finance & Risk) und Jürgen Klöck (Leiter des Bereichs Informationstechnologie) wurden von der Geschäftsführung der European Bank for Financial Services (Ebase) mit sofortiger Wirkung zu Generalbevollmächtigten ernannt.

Investify auf Wachstumskurs

Das deutsch-luxemburgische Fintech Investify konnte in den vergangenen sechs Monaten das Management verstärken, eine Finanzierungsrunde erfolgreich ab- und weitere Kundengruppen als Digitalisierungs- und Outsourcing-Dienstleister erschließen.

Merkur Bank schließt Kapitalerhöhung ab

Mit der Platzierung aller angebotenen Aktien hat die in München ansässige Merkur Bank ihre Barkapitalerhöhung erfolgreich zum Abschluss gebracht und damit das Bezugsangebot beendet.

Immobilienfinanzierung: BGH erklärt Gebühr für Umschuldung für unzulässig

Banken dürfen für die Übertragung von Grundschulden keine Gebühren mehr in Rechnung stellen, wenn der Kreditnehmer im Zuge einer Umschuldung sein Immobiliendarlehen bei einem anderen Kreditinstitut weiterführen will. Das entschied der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 10. September 2019 (Aktenzeichen XI ZR 7/19).

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