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BVI fordert: Kein allgemeines Leerverkaufsverbot in der EU

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Der deutsche Fondsverband BVI wendet sich entschieden gegen ein allgemeines Leerverkaufsverbot in der Europäischen Union (EU) wie es derzeit von einigen Regulierern und Marktteilnehmern gefordert wird. „Ein Leerverkaufsverbot für in der EU gehandelte Wertpapiere macht nur selektiv für bestimmte Unternehmen und Branchen Sinn und selbst dann ist die Wirksamkeit zweifelhaft“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

Bereits heute könnten die nationalen Aufsichtsbehörden im Einzelfall temporäre Leerverkaufsverbote erlassen, wenn sie die Marktintegrität oder das Marktvertrauen als bedroht erachten. Doch der gegenwärtige Kursverfall an den Aktienmärkten habe fundamentale Ursachen. „Gedeckte Leerverkäufe sind keine Spekulation“, betont Richter.

Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hatte am 19. März 2020 vorsorglich die Meldeschwellen für das verpflichtende Reporting von Leerverkaufspositionen herabgesetzt. Investoren müssen nun ihren nationalen Aufsichtsbehörden Netto-Leerverkaufspositionen bereits ab 0,1 Prozent statt zuvor 0,2 Prozent melden. „Das ist eine geeignete Maßnahme der Regulatoren, um auf europäischer Ebene einen Überblick zu bekommen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten“, so Richter. Temporäre Eingriffe in den Markt müssten genügen. „Statt eines allgemeinen Leerverkaufsverbots wäre es derzeit besser, die ESMA würde für eine Angleichung der nationalen Alleingänge sorgen“, so Richter weiter.

In der vergangenen Woche hatte die französische Wertpapieraufsicht AMF ein Leerverkaufsverbot auf alle in Paris gehandelten Aktien erlassen und es am 18. März auf einen Monat verlängert. Belgien, Spanien und Österreich haben ebenfalls ein einmonatiges Leerverkaufsverbot, in Italien gilt das Verbot sogar für drei Monate.

Quelle: Pressemitteilung BVI

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von factum
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